Garantie und Gewährleistung im BIKE Market

Auf der sicheren Seite bei deinem Einkaufserlebnis

Wir erklären dir alles rund um deine Ansprüche im Mangelfall nach deinem Einkauf bei BIKE Market.

Einklappbarer Inhalt

Garantie

Was bedeutet Garantie?

Die Garantie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung des Garantiegebers (Hersteller) für sein Produkt. Nicht zu verwechseln ist diese mit der gesetzlichen verankerten Mängelgewährleistung. Da die Garantie eine freiwillige Leistung ist, hat der Hersteller Gestaltungsfreiheit wodurch sie von Hersteller zu Hersteller variieren kann. Bei speziellen Fragen zur Garantie deines Produktes, wende dich daher bitte direkt an den Hersteller.

Gewährleistung

Was bedeutet Mängelgewährleistung?

Die gesetzliche Definition eines Sachmangels legt fest, wann und unter welchen Umständen ein Defekt der Kaufsache vorliegt und Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Ein Sachmangel ist im Regelfall so gravierend, dass das Produkt nicht einsatzfähig ist. Als Folge daraus resultiert eine Reklamation direkt beim Hersteller (Garantie) oder beim Verkäufer (Gewährleistung).

Das Deutsche Gewährleistungsrecht regelt die Art der Ansprüche, die du als Käufer gegenüber dem Händler hast. Prinzipiell besteht aber immer ein Recht auf Nacherfüllung, was bedeutet, dass der Händler die Möglichkeit haben muss, den Mangel zu beheben. Dazu ist der Käufer verpflichtet, die Kaufsache zum Zweck der Nacherfüllung (zum Beispiel Reparatur) dem Verkäufer / Hersteller zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich hast du als Käufer einen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten ab Übergabe der Kaufsache. In den ersten 12 Monaten liegt dabei die Beweislast eines Sachmangels beim Hersteller / Händler. Das bedeutet, dass er nachweisen muss, dass das Produkt am Tage des Verkaufs vollkommen in Ordnung war. Nach Ablauf der ersten 12 Monaten musst du als Kunde beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Zudem muss eine nachvollziehbare Begründung geliefert werden, warum so lange mit der Reklamation gewartet wurde.

Verschleißteile

Wie sind Verschleißteile abgesichert?

Eine Sonderstellung der Gewährleistung entsteht bei Verschleißteilen. Die gesetzliche Gewährleistung entspricht nicht einer Haltbarkeitsgarantie! Handelt es sich um normalen Verschleiß, treffen den Verkäufer insoweit keine Gewährleistungspflichten. Denn Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung, wenn sie durch Nutzung beeinträchtigt sind. Normaler Verschleiß zeichnet sich dadurch aus, dass ein Teil defekt wird, der Defekt aber für das Alter und die Laufleistung der Sache typisch ist.

Was sind Verschleißteile bei Fahrrad oder E-Bike?

Dazu zählen alle Teile die einer direkten Abnutzung nach Gebrauch unterliegen:

Akkus, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Buchsen, Dichtungen und Lager in Fahrwerksteilen (Gabel, Dämpfer), Felgen (bei Felgenbremsen), Griffe, Innenlager, Kette, Kettenblätter, Lagersätze bei vollgefederten Rahmen, Nabenlager, Reifen, Ritzel, Steuersatz, Seilzüge, Sattel, versenkbaren Sattelstützen und einiges mehr.

Reklamation bei Mangel

Die Gewährleistung bezieht sich auf alle Produkte die du in unserem Onlineshop und den Stores erworben hast. Sollte ein online gekauftes Produkt nicht mangelfrei sein, kontaktiere uns bitte über unser Serviceformular. Für Produkte, die du vor Ort in unseren Ladengeschäften gekauft hast, wende dich bitte an die KollegInnen im Ladengeschäft.

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